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   BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 2/91   

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https://dejure.org/1991,3162
BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 2/91 (https://dejure.org/1991,3162)
BSG, Entscheidung vom 18.10.1991 - 9b RAr 2/91 (https://dejure.org/1991,3162)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 1991 - 9b RAr 2/91 (https://dejure.org/1991,3162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Übergangsgeld - Jugendliche Behinderte - Erfüllung der Anwartschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Anwartschaft auf Übergangsgeld für eine nachfolgende Maßnahme der beruflichen Rehabilitation für jugendliche Behinderte in Einrichtungen für Behinderte

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 122/88

    Folgen des Anspruchs Behinderter auf Übergangsgeld gemäß § 59 Abs. 5 AFG

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 2/91
    Denn das Abg ist während einer beruflichen Erstausbildung nur dann zu gewähren, wenn kein Anspruch auf Übg besteht (BSG SozR 4100 § 59 Nr. 8).

    Ein solches Anschluß-Übg nach § 59c AFG oder Überbrückungsleistungen in Form von Zwischen-Übg nach § 59d AFG sehen die gesetzlichen Vorschriften für die Leistung des Abg nach §§ 58, 40 AFG nicht vor (vgl auch BSG SozR 4100 § 59 Nr. 8).

  • BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 4/83

    Rehabilitationsrecht und Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 2/91
    Zu solchen Unterbrechungen im Leistungsbezug kommt es bei einer mit Übg geförderten Rehabilitation im Regelfall nicht, weil, wie das BSG entschieden hat (Urteil vom 22. August 1984 - BSGE 57, 113 = SozR 4100 § 59d Nr. 2 -), Behinderten auch zwischen zwei berufsfördernden Maßnahmen Übg zu gewähren ist, wenn die nachfolgende Maßnahme aus Gründen, die der Behinderte nicht zu vertreten hat, nicht im unmittelbaren Anschluß an die vorherige Maßnahme durchgeführt wird und dem Behinderten weder ein Anspruch auf Krankengeld zusteht noch ihm eine zumutbare Beschäftigung vermittelt werden kann.

    Tatsächlich wird seit der og Entscheidung des BSG vom 22. August 1984 (BSGE 57, 113) regelmäßig kein Zwischenbezug von Alg mehr stattfinden, weil diese Leistung durch Übg nach den §§ 59c und 59d verdrängt wird, sofern es sich um eine Arbeitslosigkeit zwischen zwei Maßnahmeabschnitten handelt.

  • BSG, 28.03.1990 - 9b/11 RAr 87/89

    Bemessung des Übergangsgeldes während einer Maßnahme der beruflichen Umschulung

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 2/91
    Nur wenn das Übg in dieser Weise fortgezahlt wird, ist für seine Höhe (vgl BSG SozR 3 - 4100 § 59c Nr. 1) und für die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auf den Beginn der ersten Maßnahme ebenso abzustellen, wie in den Fällen, in denen für eine anschließende Arbeitslosigkeit Übg nach § 59d Abs. 2 AFG fortgezahlt wird (vgl BSG SozR 4150 Art. 4 § 3 Nr. 2).
  • BSG, 23.05.1990 - 9b/11 RAr 19/89

    Bemessung des Übergangsgeldes für einen Behinderten

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 2/91
    Weder dem Reha-AnglG noch dem AFG noch den insoweit konkretisierenden Regelungen der A-Reha kann entnommen werden, welcher Maßnahmebegriff bei einer beruflichen Rehabilitation zugrunde zu legen ist (vgl hierzu BSG SozR 4150 Art. 1 § 2 Nr. 4 und SozR 3 - 4100 § 59 Nr. 2).
  • BSG, 20.03.1986 - 11b RAr 11/85

    Einheitliche Maßnahme iS der Übergangsvorschriften des AFKG und des HBegleitG

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 2/91
    Weder dem Reha-AnglG noch dem AFG noch den insoweit konkretisierenden Regelungen der A-Reha kann entnommen werden, welcher Maßnahmebegriff bei einer beruflichen Rehabilitation zugrunde zu legen ist (vgl hierzu BSG SozR 4150 Art. 1 § 2 Nr. 4 und SozR 3 - 4100 § 59 Nr. 2).
  • Drs-Bund, 01.10.1985 - BT-Drs 10/3923
    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 2/91
    Auch diese Norm soll sicherstellen, daß im Falle einer der Maßnahme vorangehenden Arbeitslosigkeit mit Lohnersatzleistung der Lebensunterhalt während der Maßnahme in gleicher Weise sichergestellt bleibt, damit das Qualifikationsziel erreicht wird (vgl Begründung des Gesetzentwurfes in BT-Drucks 10/3923 und die Beschlußempfehlungen in BT-Drucks 10/4451 und 10/4483).
  • LSG Hessen, 16.10.1996 - L 6 Ar 561/95

    Berufliche Rehabilitation - Übergangsgeld - einheitliches

    Die Einheit des Rehabilitations-Verfahrens verbinde nicht alle Maßnahmen zu einer Einheit, so lange kein Gesamtplan und kein enger organisatorischer Zusammenhang bestehe (BSG 18.10.1991 - 9 b RAr 2/91 - SozR 3 4100 § 59 Nr. 4).

    Ein Gesamtplan existierte nicht und die streitbefangene Umschulung baute nicht auf der vorhergehenden (abgebrochenen) Umschulung auf (vgl. Urteil des BSG vom 18.10.1991 - 9 b RAr 2/91 = ">59%20AFG%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3 4100 § 59 AFG Nr. 4).

  • LSG Hessen, 16.10.1996 - L-6/Ar - 561/95

    Antrag auf Gewährung vonÜbergangsgeld anstelle von bereits gewährtem

    Die Einheit des Rehabilitations-Verfahrens verbinde nicht alle Maßnahmen zu einer Einheit, so lange kein Gesamtplan und kein enger organisatorischer Zusammenhang bestehe (BSG 18.10.1991 - 9b RAr 2/91 - SozR 3 4100 § 59 Nr. 4).

    Ein Gesamtplan existierte nicht und die streitbefangene Umschulung baute nicht auf der vorhergehenden (abgebrochenen) Umschulung auf (vgl. Urteil des BSG vom 18.10.1991 - 9b RAr 2/91 = SozR 3 4100 § 59 AFG Nr. 4).

  • BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 19/90

    Zum Ersatz des Ausbildungsgeldes durch das Übergangsgeld für eine

    Sie wird nicht durch das Übg als übliche Lohnersatzleistung während einer Rehabilitation ersetzt (§ 59 AFG, § 24 Abs. 3 Satz 1 A-Reha; BSG SozR 4100 § 59 Nr. 8; Urteil des Senats vom 18. Oktober 1991 - 9b RAr 2/91 -).
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